Gepostet 26 November 2014

CASHFIX.de Insolvent

Sehr geehrter CASHFIX.de-Partner,

wir möchten Sie heute darüber informieren, dass die
CASHFIX.de-Betreibergesellschaft, die Multi-Media-Trade GmbH aus Wetter, am
19. November 2014 beim Amtsgericht in Hagen einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt hat. Das Gericht hat daraufhin den Hagener
Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Dr. Dirk Andres von der Kanzlei
AndresSchneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter als vorläufigen
Insolvenzverwalter eingesetzt.

Als Partner von CASHFIX.de haben Sie uns ein Paket mit Waren überlassen.
Dafür möchten wir uns nochmal recht herzlich bei Ihnen bedanken. Aus
insolvenzrechtlichen Gründen ist es uns allerdings nicht möglich, diese
vertragsgemäß zu bezahlen. Das betrifft laut Dr. Dirk Andres alle bis zum
10. November 2014 eingesendeten Waren. Alle betroffenen Lieferanten haben
jedoch die Möglichkeit, ihre Forderung nach Insolvenzeröffnung zur
Insolvenztabelle anzumelden. Auf diesem Weg wird der Insolvenzverwalter zum
Abschluss des Insolvenzverfahrens ermitteln, inwieweit und mit welcher Quote
ihre Forderungen ausbezahlt werden. Über das genaue Datum wird der
Insolvenzverwalter dann noch gesondert informieren.

Da sich CASHFIX.de klar und erfolgreich am Markt positioniert hat, hat
Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres uns signalisiert, die Multi-Media-Trade GmbH zu
erhalten und damit CASHFIX.de weiterführen zu wollen. Dafür hat er bereits
Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufgenommen und die
erforderlichen Schritte eingeleitet.

Sollten Sie weitere Fragen zum weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich bitte
gerne per E-Mail an unsere Kolleginnen und Kollegen im Service.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Brandt
Geschäftsführer


@admin, super wäre es, wenn du BITTE die Info über die Insolvenz auf qipu.de/cas…ix/ hinzuschreiben würdest...
Zusätzliche Info
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146 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. Marcel221199's Profilbild

    Das ist ja ungeheuerlich! Ich werde jedem von CASHFIX.de abraten. Die … Das ist ja ungeheuerlich! Ich werde jedem von CASHFIX.de abraten. Die gegenwärtigen Umstände sind außergewöhnlich. Das verstehen wir. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass der reibungslose Weiterbetrieb von CASHFIX.de für alle Beteiligten von großen Vorteil ist. Umso besser das aktuelle Geschäft läuft, desto höher kann die Quote für alle Gläubiger – also auch Sie – ausfallen. Daher bitten wir Sie um Verständnis und keine unüberlegten Schritte. Vielen Dank!



    Am krassesten Finde ich die Passage in den FAQ:
    Kann ich aktuell weitere Waren einsenden?
    Wir freuen uns selbstverständlich auch weiterhin mit Ihnen zusammenarbeiten. Sie können Ihre Ware gerne bei uns einsenden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dafür sorgen, dass diese auch bezahlt wird.


    Das ist ja unglaublich frech!!!! D.h. die denken sich wahrscheinlich: "Jo, lass ma die laufenden Verkäufe Nicht auszahlen um unsere Schulden auszugleichen"
    und jetzt machen die einfach weiter mit dem Ankauf?!?!?!? Das ist ja eine bodenlose Frechheit!!!
  2. kulle's Profilbild

    ... bei mir war heute auch Zahlungseingang. 2 Verkäufe incl. Bonus & VSK-Erstattung. Die mails mit der Ankündigung der Auszahlung waren vom letzten Freitag. 4 Werktage sind auch noch im Rahmen (beim letzten rebuy-Deal hats 3 Tage gedauert). Warenannahme am 21.11.

    Muss auch mal was Grundsätzliches zu Cashfix loswerden: bin seit Mai 2012 dabei & bis auf eine Handvoll Verkäufe im Herbst 2013 (bereits da fing der Stress mit den Banküberweisungen an mit Wartezeiten bis zu 8 Wochen) wurden sämtliche Erlöse umgehend ausgezahlt, nach der Umstellung auf paypal-Auszahlung meist noch am Tag der Warenannahme (zum letzten Mal per paypal am 06.11.14).

    Und im Gegensatz zu den anderen "Großen" wie momox oder rebuy gabs durchgehend übers Jahr verteilt locker 10-15 Gutscheine für Bestandskunden (teilweise 2 oder 3 im selben Zeitraum), selbstverständlich alle kombinierbar mit Cashback. Von daher wein' ich denen schon ne Träne nach ...

  3. GelöschterUser505999's Profilbild

    Soso, die Kosten des Verfahrens sind gedeckt. Bedeutet, dass der Insolvenzverwalter kassieren kann. Für die wirklich geschädigten bleibt dann nichts mehr übrig..

  4. Gen.KP's Profilbild

    27,04 Euro
    plus 20 % für Neukunden = 5,41 Euro
    plus 5% laut Mail vom 17.10. = 1,35 Euro
    Summe = 33,80 Euro

  5. Gen.KP's Profilbild

    Detail-Suche unter insolvenzbekanntmachungen.de

    Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 218/14 In dem … Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 218/14 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB8224 eingetragenen Multi-Media-Trade GmbH, Reme-Str. 12, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Brandt, Ziegelstr. 26, 58300 Wetter Geschäftszweig: der Multi-Media-Handel mit Waren aller Art ist am 19.11.2014, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Grabenstr. 28, 58095 Hagen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 100 IN 218/14 Amtsgericht Hagen, 19.11.2014



    Info: Ich bin kein Rechtsanwalt und gebe keine Rechtsberatung! Dies ist lediglich ein Zitat!

    § 107 InsO - Eigentumsvorbehalt von dejure.org/ges…tml

    (1) Hat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Schuldner eine … (1) Hat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Schuldner eine bewegliche Sache unter Eigentumsvorbehalt verkauft und dem Käufer den Besitz an der Sache übertragen, so kann der Käufer die Erfüllung des Kaufvertrages verlangen. Dies gilt auch, wenn der Schuldner dem Käufer gegenüber weitere Verpflichtungen übernommen hat und diese nicht oder nicht vollständig erfüllt sind. (2) Hat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Schuldner eine bewegliche Sache unter Eigentumsvorbehalt gekauft und vom Verkäufer den Besitz an der Sache erlangt, so braucht der Insolvenzverwalter, den der Verkäufer zur Ausübung des Wahlrechts aufgefordert hat, die Erklärung nach § 103 Abs. 2 Satz 2 erst unverzüglich nach dem Berichtstermin abzugeben. Dies gilt nicht, wenn in der Zeit bis zum Berichtstermin eine erhebliche Verminderung des Wertes der Sache zu erwarten ist und der Gläubiger den Verwalter auf diesen Umstand hingewiesen hat.




  6. GelöschterUser17399's Profilbild

    Warum findet man dazu keinen Hinweis auf cashfix.de - dort wird scheinbar munter weiter angekauft.

  7. tehq's Profilbild
    Ryker

    2. Habt Ihr denn keinen Eigentumsvorbehalt an eingesandten Sachen bis … 2. Habt Ihr denn keinen Eigentumsvorbehalt an eingesandten Sachen bis Ihr bezahlt werdet?




    Nur mal fix zu 1.: Eigentumsvorbehalt müsste vereinbart worden sein. Werdet ihr nicht explizit getan haben, daher wären die AGB uU sehr aufschlussreich. Wie du schon sagst: Sie lassen sich nicht finden, aber checkt mal eure Mails - vllt. kam da mal was mit.

  8. superkuri's Profilbild

    Anrufen habe ich Mo mal versucht, kommst aber nie durch (werfen dich nach 1,5 Minuten aus der Leitung), genauso wurden E-Mails nicht (mehr) benatwortet. Hatte dann ein Fax (online) geschickt, dadurch wurde mein am 10.11. verschickter Auftrag zumindest als erhalten gemeldet.
    P.S. Ich habe dies Insolvenz-Email (noch) nicht erhalten.

  9. Gen.KP's Profilbild

    Ich hab mal die AGB per Mail angefordert (mit Insolvenzverwalter im CC).

  10. manusturm's Profilbild

    Hab Anrufe getätigt und Emails mit dem Sachverhalt und der "Insolvenzemail" an sämtliche Gutacheinseiten, Ankauf-Vergleichsseiten und an sie Verbraucherzentrale (recht@vzbv.de) geschickt um Verbraucher und Benutzer davor zu bewahren. Teilweise wurde auch schon darauf reagiert und cashfix rausgenommen. Wäre sinnvoll wenn Ihr ähnliches tut (zumindest Verbraucherzentrale) um etwas Druck auzuüben. Würde alle Verbraucher davor schützen dort noch was hinzuschicken!

  11. GelöschterUser320158's Profilbild

    FAQ

    Was ist passiert? Warum zahlt die Multi-Media-Trade GmbH nicht für meine Ware?
    Die Multi-Media-Trade GmbH hat beim zuständigen Amtsgericht in Hagen Antrag auf die Eröffnung einer Insolvenz gestellt. Auf diese Weise möchten wir unser Geschäft auf eine solide Basis stellen. Da der vorläufige Insolvenzverwalter nach der Insolvenzordnung alle Gläubiger gleich zu behandeln hat, können wir Ihnen den Betrag aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht überweisen. Das betrifft laut Dr. Dirk Andres alle bis zum 10. November 2014 eingesendeten Waren.

    Sind das Geld und die Ware jetzt weg?
    Alle betroffenen Lieferanten haben die Möglichkeit, ihre Forderung nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle anzumelden. Auf diesem Weg wird der Insolvenzverwalter zum Abschluss des Insolvenzverfahrens ermitteln, inwieweit und mit welcher Quote die Forderungen ausbezahlt werden. Über das genaue Datum wird er dann noch gesondert informieren.

    Erhalte ich meine Waren zurück?
    Nein. Dies ist aus insolvenzrechtlichen Gründen für alle bis zum Insolvenzantrag eingesendeten Waren nicht möglich.

    Das ist ja ungeheuerlich! Ich werde jedem von CASHFIX.de abraten.
    Die gegenwärtigen Umstände sind außergewöhnlich. Das verstehen wir. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass der reibungslose Weiterbetrieb von CASHFIX.de für alle Beteiligten von großen Vorteil ist. Umso besser das aktuelle Geschäft läuft, desto höher kann die Quote für alle Gläubiger – also auch Sie – ausfallen. Daher bitten wir Sie um Verständnis und keine unüberlegten Schritte. Vielen Dank!

    Wann wird die Insolvenzquote denn ausbezahlt?
    Ein genaues Datum können wir Ihnen nicht nennen. Wir melden uns dazu wieder bei Ihnen.

    Wer ist der vorläufige Insolvenzverwalter und was macht er?
    Das Amtsgericht Hagen hat den Hagener Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Dr. Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei ist im IT-Umfeld sehr erfahren und hat bisher unter anderem bereits die Unternehmen Maxdata, Telba und Acodeas bei der Sanierung begleitet. Seine Aufgabe ist es, auch für die Multi-Media-Trade GmbH und damit CASHFIX.de die Fortführung zu ermöglichen. Dafür prüft er momentan alle Optionen. Nach ersten Gesprächen ist er sehr zuversichtlich, dass dies auch gelingt.

    Wie kann ich ihn erreichen?
    Momentan besteht keine Notwendigkeit, dass Sie mit Herrn Dr. Andres in Kontakt treten. Sollte es in Zukunft erforderlich sein, wird er bei Gelegenheit auf Sie zukommen.

    Wird CASHFIX.de jetzt eingestellt?
    Momentan befindet sich die Betreibergesellschaft in einer vorläufigen Insolvenz. Unser Ziel ist es, aus diesem Verfahren gestärkt herauszugehen und das erfolgreiche Geschäft von CASHFIX.de weiterzuführen. Der Geschäftsbetrieb – also der An- und Verkauf von Waren – läuft auch in der vorläufigen Insolvenz uneingeschränkt weiter.

    Wenn das Geschäft doch erfolgreich ist, warum dann die Insolvenz?
    Ein Unternehmen ist dazu gesetzlich verpflichtet, sich rechtzeitig beim Amtsgericht zu melden, wenn absehbar ist, dass finanzielle Engpässe bestehen werden. Bei der Multi-Media-Trade GmbH hat dieser Umstand allerdings nichts mit dem laufenden An- und Verkaufsgeschäft, sondern mit der Finanzierung zu tun. Daher war der Antrag erforderlich.

    Kann ich aktuell weitere Waren einsenden?
    Wir freuen uns selbstverständlich auch weiterhin mit Ihnen zusammenarbeiten. Sie können Ihre Ware gerne bei uns einsenden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dafür sorgen, dass diese auch bezahlt wird.

    Wie soll das Unternehmen saniert werden?
    Auf der Basis einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse wird der vorläufige Insolvenzverwalter einen Sanierungsplan erarbeiten. Erst wenn dieser steht, können wir etwas dazu sagen. Momentan ist es aber noch zu früh.

    Was muss ich beachten?
    Momentan müssen Sie nichts weiter beachten. Wir werden Sie rechtzeitig über unsere weiteren Schritte informieren.

  12. Akres's Profilbild

    Das ist ja ungeheuerlich! Ich werde jedem von CASHFIX.de abraten. Die … Das ist ja ungeheuerlich! Ich werde jedem von CASHFIX.de abraten. Die gegenwärtigen Umstände sind außergewöhnlich. Das verstehen wir. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass der reibungslose Weiterbetrieb von CASHFIX.de für alle Beteiligten von großen Vorteil ist. Umso besser das aktuelle Geschäft läuft, desto höher kann die Quote für alle Gläubiger – also auch Sie – ausfallen. Daher bitten wir Sie um Verständnis und keine unüberlegten Schritte. Vielen Dank!



    Das ist ja mal an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Ahnungslose sollen nicht gewarnt werden. Das ganze mit ner indirekten Drohung verpackt, dass die Gläubiger sonst leer ausgehen.
  13. JEH1985's Profilbild
    Autor*in

    @admin qipu.de/cas…ix/ wurde abgeschaltet. Eine INFO diesbezüglich wäre sicherlich transparenter gewesen.

  14. manusturm's Profilbild

    Für 10,10€ würde ich das Ganze abschreiben. Die Mühe und den Ärger lohnt es nicht. Im Interesse der Verbraucher würde ich aber alles dafür tun, dass diese Betrüger vom Bildschirm verschwinden. Bei mir sind PS4 Spiele und Blutay im Wert von ca 105€ offen. Werde auch dafür nicht kämpfen, sondern lediglich dafür sorgen, dass möglichst viele Bescheid wissen und die Homepage aus dem www verschwindet!

  15. Gen.KP's Profilbild
    cashfix

    FAQ


    Warum findet man hierzu keine Information auf eurer Homepage?
    Und könnt Ihr mal eure AGB aus Oktober (bzw. ggf. Änderungen dieser im September/November) zur Verfügung stellen?
  16. GelöschterUser320308's Profilbild

    In unserem Blogbeitrag findet ihr Ratschläge für das weitere Vorgehen als Betroffener.

    Hier geht's zum Blogbeitrag: bonavendi.de/blo…ott

  17. GelöschterUser320320's Profilbild
    bonavendi

    In unserem Blogbeitrag findet ihr Ratschläge für das weitere Vorgehen als … In unserem Blogbeitrag findet ihr Ratschläge für das weitere Vorgehen als Betroffener.




    Spammüll
  18. chriios's Profilbild

    Hab eben eine Auszahlungsmail von Cashfix bekommen oO

  19. Gen.KP's Profilbild
    Marcel221199

    Das ist ein Auszug aus dem BGB “Bürgerlichen G-E-S-E-T-Z-B-U-C-H“


    Exakt, das BGB ist ein Gesetzbuch. Das was du zitierst, ist ein Paragraph (bzw. die drei Absätze des betreffenden Paragraphen) daraus, kein Gesetz...
  20. GelöschterUser57388's Profilbild
    Marcel221199

    Das ist ein Auszug aus dem BGB “Bürgerlichen G-E-S-E-T-Z-B-U-C-H“


    *Daumen hoch*
  21. GelöschterUser21765's Profilbild
    JEH1985

    er meint sicherlich, dass deine Aussagen/Anregungen/Kritiken zu bonavendi … er meint sicherlich, dass deine Aussagen/Anregungen/Kritiken zu bonavendi und Ankoo hier nicht rein passen


    Da bin ich anderer Meinung.
  22. GelöschterUser343497's Profilbild

    Cashfix wurde wohl verkauft.
    Laut Impressum ist nun eine Lilia Pogrebenko Geschäftsführerin.
    Das Unternehmen "Smart-Deal Re-Commerce GmbH" wurde am 12.01.2015 gegründet.

    Seit kurzen kauft "Cashfix" keine Konsolen mehr an, und die Preise wurden etwas gesenkt.
    Ich hätte ja zumindest öffentlich gemacht das es eine neue Geschäftsleitung gibt, ansonsten wird der Name Cashfix doch immer mit einem insolventen Unternehmen in Verbindung gebracht.

    Allerdings finde ich keine Infos zum Insolvenzverfahren.

  23. Gen.KP's Profilbild

    Gesendet: Mittwoch, 26. November 2014 um 13:28 Uhr An: … Gesendet: Mittwoch, 26. November 2014 um 13:28 Uhr An: info@cashfix.de Cc: info@andres-schneider.de Betreff: Aw: Informationen zu Ihrem Cashfix Verkauf ### Guten Tag, bitte lassen Sie mir die zum Verkaufsadatum (06.10.2014) geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukommen, da diese auf Ihrer Seite nicht einsehbar sind! Mit freundlichen Grüßen



    Gesendet: Montag, 12. Januar 2015 um 09:08 Uhr An: info@cashfix.de Cc: … Gesendet: Montag, 12. Januar 2015 um 09:08 Uhr An: info@cashfix.de Cc: info@andres-schneider.de Betreff: Fw: Aw: Informationen zu Ihrem Cashfix Verkauf ### Guten Tag, ich habe bisher keine Antwort auf meine Mail vom 26.11.2014 erhalten. Bitte senden Sie mir Ihre zum 06.10.2014 geltenden AGB zu, andernfalls behalte ich mir das Recht auf Rückforderung meiner Artikel vor. Mit freundlichen Grüßen



    Gesendet: Dienstag, 20. Januar 2015 13:46 An: info@cashfix.de Cc: … Gesendet: Dienstag, 20. Januar 2015 13:46 An: info@cashfix.de Cc: info_Postfach Betreff: Fw: Aw: Informationen zu Ihrem Cashfix Verkauf ### Guten Tag, auch auf meine Mail vom 12.01.2015 habe ich bisher keine Antwort erhalten. Ich fordere Sie hiermit auf, sämtliche von mir aus Verkauf ### erhaltenen Artikel unverzüglich, spätestens bis 24.01.2015, an mich zurückzusenden, ansonsten behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen



    Erhalten: 20.01.2015 um 14:37 Von: Christian Westerholt … Erhalten: 20.01.2015 um 14:37 Von: Christian Westerholt Westerholt@andres-schneider.de Betreff: WG: Aw: Informationen zu Ihrem Cashfix Verkauf ### Sehr geehrter Herr xxx, als Anlage übersende ich Ihnen eine Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters. In dieser wird auch mitgeteilt, warum gelieferte Artikel nicht bezahlt und auch nicht zurück gesandt werden dürfen. Sie können ihre Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Hierzu werden Sie Mitte Februar angeschrieben. Ich bedaure Ihnen keine bessere Nachricht übermitteln zu können. Mit freundlichen Grüßen Christian Westerholt Controller [Logo andres Schneider] Zentrale Düsseldorf Kennedydamm 24 40476 Düsseldorf Tel.: 0211 27408-601 Fax.: 0211 6907698879 www.andres-schneider.de Westerholt@andres-schneider.de


    Anlage: directupload.net/fil…htm
  24. GelöschterUser344134's Profilbild

    Herr Brandt betreibt sein Hauptgeschäft wie gehabt weiter, seine eigentliche Firma heißt ja "Multi-Media-Trade GmbH", er hat min. 2 Ladengeschäfte und einen Amazon Store:
    Also verdient er immer noch satt Kohle, es macht einen wütend das die besonders "abgeklärten" mit ihrem Verhalten durchkommen.

    Wenn man davon ausgeht, das bei Amazon ca. 10% aller Verkäufe Bewertet werden, verkauft er weit über 10.000 Artikel im Monat, da dürfte schon etwas Kohle zusammen kommen! Natürlich verkauft er auch die nicht Bezahlten Artikel, schon ein Fuchs der Brandt, 100% Gewinn ist kein schlechtes Ergebnis.

    Für den "Verkauf" von Cashfix dürfte er auch einen netten Betrag erhalten haben, wir fassen zusammen.
    Er besorgt sich + 100.000€ Fremdkapital, "investiert" die in Ware und Werbung, meldet Insolvenz an, behält die Ware, vertickt die über Amazon und seinen Geschäften und verkauft die "Marke" Cashfix für ?€

    Die wenigsten werden ihre Kohle einfordern, bei den meisten geht es um 20-50€ ein paar haben Pakete für 100-120€ hingeschickt, nur wenige Aufträge dürften über 120€ liegen. Die Insolvenztabelle wird also nicht sonderlich lang, dafür dürfte die Einlage der GmbH locker ausreichen, ansonsten haftet Herr Brandt nicht weiter.

    25.000 investiert und mehrere Hunderttausend rausgeholt, traumhaft.
    Er dürfte nicht schlecht Leben, mit Sicherheit mit schönem Haus, nettes Auto usw.
    Und er macht einfach weiter, ganz Legal!

    Und das beste ist, wenn sich der ganze Wirbel gelegt hat, macht er einfach eine neue Ankaufs Seite auf, mit Sicherheit hat er irgendwo noch eine Kopie von Cashfix ....

  25. tjeh's Profilbild

    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2015 unter … Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2015 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.


  26. Gen.KP's Profilbild

    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2015 unter … Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2015 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.


    Würde mich auch interessieren!

    Habe zusätzlich eine Mail geschrieben.

  27. Gen.KP's Profilbild

    Ja ich. War vorgestern im Kasten. Werde das Schreiben nachher zur Verfügung stellen.

  28. Gen.KP's Profilbild

    Ich habe als Hauptforderung den Wert meines Verkauf zzgl. 20% Neukunden GS plus 5% Verzögerungs-GS angegeben und weder Zinsen noch weitere Kosten geltend gemacht.

    Aufgeschlüsselt habe ich die Berechnung hierzu unter Erläuterung.

  29. GelöschterUser352434's Profilbild

    Die Post, dein Freund und Helfer ... habe das Schreiben gestern auch endlich erhalten, und da ich ja bald antworten muss, kein Rechtsexperte bin und leider auch keinen kenne, wende ich mich mal hilfesuchend an euch: Wie habe ich das Formular auszufüllen? Muss ich z.B. Herrn Andreas Schneider eine Vollmacht ausstellen, wenn ich selbst nicht zu den Gerichtsterminen kann? Wie hat diese zu lauten? Wie muss ich bei "Angemeldete Forderungen" anfügen, was CashFix mir schuldet?

    Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet ...

  30. GelöschterUser356525's Profilbild

    Hier werden die CDs und Filme verkauft:
    Smart-Deal Re-Commerce GmbH
    diese vertreten durch die Geschäftsführerin Lilia Pogrebenko
    Elberfelder Str. 48
    58095 Hagen

    kein Wunder, dass der alle örtlichen Händler unterbieten kann

  31. GelöschterUser356525's Profilbild

    Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 218/14

    Über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB8224 eingetragenen Multi-Media-Trade GmbH, Reme-Str. 12, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Brandt, Ziegelstr. 26, 58300 Wetter



    Geschäftszweig: der Multi-Media-Handel mit Waren aller Art



    wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2015, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.11.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Grabenstr. 28, 58095 Hagen.

    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2015 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



    Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

    Donnerstag, 02.04.2015, 09:00 Uhr,

    im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, 2. Etage, Sitzungssaal 252.

    Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über






    die Person des Insolvenzverwalters,




    die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),




    die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),




    die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),




    die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),




    die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),




    besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):




    die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,




    die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,




    die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,




    die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,




    die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,




    die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,




    die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),




    die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),




    die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)




    und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

    Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.03.2015 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.



    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).



    Rechtsmittelbelehrung:

    Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

    Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

    Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

    Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.



    100 IN 218/14

    Amtsgericht Hagen, 01.02.2015

  32. tjeh's Profilbild

    wirklich haarstäubend!!! Wann denkt ihr kann man mit seinen 10% rechnen?

  33. burrick's Profilbild

    So einem §$%& wünsche ich wirklich, dass er mal an den Falschen gerät.
    Schlimmer als Hoeneß und Co. weil er auch noch fast ausschließlich kleine Leute abgezockt hat.

  34. GelöschterUser388710's Profilbild

    Von dem bisschen Geld, das nach der Insolvenz noch da war, kassiert erst mal das wichtigste Opfer: der Insolvenzverwalter. Und der arbeitet nicht für mickrige 8,50 Euro Stundenlohn. Wenn dann noch was übrig ist, ist der Insolvenzverwalter dran. Anschließend der Insolvenzverwalter...Das geht so weiter, bis nichts mehr übrig ist. Dann erst sind diejenigen dran, die den Schaden haben. Und die dürfen in die sprichwörtliche Röhre gucken, während die Nachfolgefirma unter gleichem Namen schon wieder auf Dummenfang aus ist.

  35. passi0509's Profilbild

    Also nehme ich an, man sollte dort nix verkaufen?

  36. JEH1985's Profilbild
    Autor*in
    ist schon wieder eine Weile her, aber hat irgendjemand noch etwas über das Insolvenzverfahren von cashfix.de Oliver Brandt gelesen/gehört?

  37. JEH1985's Profilbild
    Autor*in

    Bei diesem Satz:
    "Als Partner von CASHFIX.de haben Sie uns ein Paket mit Waren überlassen.
    Dafür möchten wir uns nochmal recht herzlich bei Ihnen bedanken."

    Kocht das Blut in mir (da eine Forderung von mir offen ist).
    Sowas dreckiges...

    crowdstreet.de/201…en/



    insolvenzbekanntmachungen.de/ suchen nach Multi-Media-Trade

  38. Gen.KP's Profilbild

    Habe die Mail ebenfalls erhalten.
    Ich hatte auf die Mail vom 17.10.2014 reagieren sollen -.-

    Mein Cashback ist am 21.11. noch bei Qipu eingegangen.

  39. superkuri's Profilbild

    Hatte es befürchtet, nach den Querelen in den letzten Wochen. Trotzdem haben sie den Ankauf die letzten Tage wieder gestartet...
    Bei mir sind auch noch ca. 25€ ausstehen. Die kann ich dann wohl abschreiben.

  40. JEH1985's Profilbild
    Autor*in
    Gen.KP

    Habe die Mail ebenfalls erhalten. Ich hatte auf die Mail vom 17.10.2014 … Habe die Mail ebenfalls erhalten. Ich hatte auf die Mail vom 17.10.2014 reagieren sollen -.- Mein Cashback ist am 21.11. noch bei Qipu eingegangen.



    super, ich habe denen am 4. Nov. das erste mal über qipu Bücher verkauft....
    was stand denn in der mail vom 17.10.?

    superkuri

    Trotzdem haben sie den Ankauf die letzten Tage wieder gestartet...


    genial. um die eigenen taschen zu polstern und den insolvenzverwalter zu bezahlen.
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