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Brauche mal eine Rechtsauskunft zum Paketverlust

freak1 - 30.08.2012 um 09:19:35
Hi,

ich weiß, dass das hier kein Rechtsforum ist, vielleicht kennt sich aber hier jemand aus.

Zum Fall:

Ich habe über Ebaykleinanzeigen ein gebrauchtes DJ Licht für ca 500 Euro verkauft. Das Paket war ziemlich groß und wir haben deshalb Iloxx beauftragt. Sicherungsleistung wurde nicht gewählt. Wie es so kommt ist das Paket abgegeben worden aber nie angekommen. Ich weiß, das ich eh aus der Sache raus bin, würde mich aber gerne für den Käufer einsetzen, da der sehr nett ist. Verlust etc. wurde alles bei Iloxx angezeigt. Nach diversen Wochen und hin und Hersendung von diversen Formularen wurde mir heute mitgeteilt, dass Iloxx nur 200 Euro übernimmt so wie es in ADSp geregelt ist.

Dann hab ich mir mal das ADSp angeguckt. Das steht da schon so alles drin aber ein Punkt noch:

27. Qualifiziertes Verschulden
Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nicht, wenn der
Schaden verursacht worden ist
27.1 durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs oder seiner leitenden Angestellten
oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche
in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden;
27.2 in den Fällen der §§ 425 ff, 461 Abs. 1 HGB durch den Spediteur oder die in §§ 428,
462 HGB genannten Personen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein,
daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.


-->Könnte man das als grobe Fahrlässigkeit ansehen, dass der Dienstleister das Paket einem Nachbarn/anderem übergeben hat?Oder das vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden?

Bitte um Tipps!

Achso es kann natürlich sein, dass der Käufer Iloxx bescheißen will, würde ich aber zu 98% ausschließen.

Danke
    Asterix12330.08.2012 09:24:24
    wozu gibt es den beruf des anwalts?
    elmotius30.08.2012 09:33:01
    Asterix123
    wozu gibt es den beruf des anwalts?


    um mind. 300 EUR für ein erstberaungsgespräch zu nehmen. ohne rechtsschutz ist das nicht günstig und selbst da hat man oftmals 150 EUR selbstbeteiligung pro fall...

    vielleicht hat hier ja jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht und kann berichten. ich (zum glück) nicht...
    rednex30.08.2012 09:33:20
    Das Problem an Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist, dass Du/Ihr es nachweisen müsst. Beim Nachbarn abgehen könnte zwar fahrlässig sein, aber ich denke grobe Fahrlässigkeit (Ausser Acht lassen dessen, was sich jedem Aufdrängt) kann man nicht konstruieren.
    freak130.08.2012 10:02:01
    Naja so hab ich mir das auch schon gedacht shit!

    Danke trotzdem

    @Asti dann lieber nix schreiben ok?
    MetroMetroMetro30.08.2012 10:02:30
    nennt sich im Fachjargon auch "Beweislastumkehr". Man erkennt das an Formulierungen wie "gelten nicht, wenn..."(siehe bei dir oben) oder auch "es sei denn, dass.."

    rednex
    Das Problem an Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist, dass Du/Ihr es nachweisen müsst. Beim Nachbarn abgehen könnte zwar fahrlässig sein, aber ich denke grobe Fahrlässigkeit (Ausser Acht lassen dessen, was sich jedem Aufdrängt) kann man nicht konstruieren.
    rednex30.08.2012 10:58:31
    Das hat m.E. nichts mit Beweislastumkehr zu tun. Grundsätzlich muss der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen vortragen - hier also das Verschulden des Paketdienstes. Ausnahmen davon nennt man dann Beweislastumkehr. § 27 I der Transportbedingungen ist gesetzlich so vorgeschrieben, muss also mit in die AGB (Kein Ausschluss für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, 309 Nr. 7 b BGB).
    2Bad430.08.2012 13:40:51
    Dir stehen lt. ADSP 8,33 SZR Sonderziehunsgrechte je KG Brutto zu. Wie schwer war das Paket? 8,33 x 1,50 € x x kg wäre dann die Schadensregulierung.
    Iloxx setzt Paketdienste und Spediteure ein. Hast du die ADSP während des Vertragsabschlusses gelesen und unterschrieben? Also als Privatmann und nicht Kaufmann muss man die ADSP nicht kennen. Das heißt solltest du kein Kaufmann sein muss dir Iloxx nachweisen, dass du die ADSP kennst.

    2. Welcher Spediteur / Paketdienst hat dein Paket transportiert? Evtl. hilft es den Spediteur selber zu kontaktieren und der soll an Hand des Barcodes das Packstück, durch die Kameraverfolgung auf dem Lager, suchen.
    3. Gibt es eine Ablieferquittung oder ist das Packstück gänzlich verschwunden?
    4. Grobe Fahrlässingkeit und Vorsatz wird wohl nichts.
    MADMAXII30.08.2012 13:44:04
    Aktueller Bericht, passt zwar nicht ganz (Versender = Unternehmen), aber vllt hilft es ja trotzdem.
    Ablieferung von Paketen
    freak130.08.2012 15:41:43
    Das Paket wurde angenommen aber ist verschwunden, jemand hat Unterschrieben dessen Namen es in der näheren Nachbarschaft nicht gibt.
    Zu DPD mussten wir auch schon alles schicken von Rechnung bis sonstwas und jetzt nochmal zu Iloxx.

    Die Gute Frau hat auch geschrieben, dass das nach Kg geht (5€ pro KG), bei mir eigentlich nur 20 kg, waären also eigentlich nur 100, die haben aber 40 angenommen? Also eigentlich schon mehr als se müssten aber trotzdem nicht alles :-(
    2Bad430.08.2012 19:44:14
    Ich würde auf die komplette Erstattung durch Iloxx bestehen. Wenn der Fahrer hier einfach jemanden was gibt, kann das nicht dein Problem sein.
    Ich würde Iloxx (keine Ahnung was der DPD von dir wollte .. Iloxx ist dein Vertragspartner) mit rechtlichen Schritten drohen. PS ich würde mich nicht auf die ADSP festnageln lassen, da du ein Privatmann bist.

    MADMAXII
    Aktueller Bericht, passt zwar nicht ganz (Versender = Unternehmen), aber vllt hilft es ja trotzdem.
    [url=Ablieferung von Paketen]Ablieferung von Paketen[/url]


    Edited By: 2Bad4 on Aug 30, 2012 19:44: edit
    Pischi31.08.2012 07:10:23
    Wenn ich mir angucke, was die Leute hier immer an Kohle für unnütze Deals rauswerfen, kann man doch ruhig mal die 20€ im Monat in die Hand nehmen und sich eine anständige Rechtsschuz gönnen? Oder sehe ich das verkehrt?
    Die schöne Geiz-ist-Geil Mentalität. Yippie!
    freak131.08.2012 08:13:38
    @Pischi ich habe seit 6 Jahren ne Rechtschutz (ohne SB), aber es kann ja nicht schaden die Community zu befragen, die vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat, also wenn man hier nix beizutragen hat einfach mal die Klappe halten, das geht mir nämlich tierisch aufn Sack!

    @2Bad4 Habe mal gegoogelt, die ADSP gelten tatsächlich nicht für Verbraucher, hehe, ok dann werd ich denen nochmal ne saftige Email senden, vielen Dank für deine Hilfe.

    Edited By: freak1 on Aug 31, 2012 08:27: dd
    Pischi31.08.2012 09:41:17
    freak1
    @Pischi ich habe seit 6 Jahren ne Rechtschutz (ohne SB), aber es kann ja nicht schaden die Community zu befragen, die vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat, also wenn man hier nix beizutragen hat einfach mal die Klappe halten, das geht mir nämlich tierisch aufn Sack!

    Du wirst hier nur keine qualifizierte rechtsverbindliche Beratung erwarten können, wenn du dann versichert bist, frag beim Anwalt nach, alles andere ist nur verschwendete Zeit.
    MADMAXII31.08.2012 10:29:38
    @Pischi: Wenn jeder gleich wegen jedem Scheiss zum Anwalt rennt, dann ist die RS bald unbezahlbar!
    freak131.08.2012 11:52:32
    @Pischi das ist mir auch klar, aber wenn jemand schreibt das hat gar kein Sinn weil so und so dann kann ich mir den Kampf sparen!

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